Stammtisch der Fachgruppe Compliance Kommunikation: Auch vor dem Vatertag aktiv!

Im Mittelpunkt des Stammtisches stand die Möglichkeit von Videoaufzeichnungen der Compliance Trainings. Als Ergänzung zu Präsenzschulungen können aufgezeichnete Compliance-Trainings individuell als auch flexibel abgerufen werden und ermöglichen damit eine größere Reichweite, fasst Anja Tenner zusammen.

In der Diskussion wurden sowohl technische Möglichkeiten zur Aufzeichnung, als auch damit verbundene datenschutzrechtliche Herausforderungen beleuchtet. Neben Maßnahmen zur Erfüllung der Informations- und Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen, erörterten die Stammtisch-Teilnehmer die verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen. Häufig bleibt nur der Weg über eine informierte, freiwillige Einwilligung, so Sebastian Raendler: „Gerade dann, wenn auch die Trainingsteilnehmer identifizierbar erfasst werden, sollte die Aufzeichnung erst nach vorheriger aktiver Zustimmung der Teilnehmer erfolgen und nicht länger als erforderlich gespeichert werden.“

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